Teilnahmebedingungen für den Weihnachtsmarkt Stadl 2009
- Teilnahmebedingungen: Am Weihnachtsmarkt Stadl in der Raiffeisenstraße 2 + 4 in
86946 Stadl, Gemeinde Vilgertshofen, kann jeder künstlerisch, handwerklich oder
kunstgewerblich Tätige ausstellen, der vom Veranstalter, Familie Zikeli (Verantwortliche:
Ingrid Hutflötz-Zikeli), und ausschließlich nach dessen Gutdünken, zur Teilnahme
akzeptiert oder eingeladen wird.
- Anmeldung: Die Anmeldung ist verbindlich und kann nach verbindlicher mündlicher oder
schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht zurückgezogen werden.
Bei Nichtaufbau des Standes entsteht für den Veranstalter keine Verpflichtung zur
Rückzahlung der Standgebühr. Der zugewiesene Stand ist nicht übertragbar.
- Marktöffnungszeiten: Samstag von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr und Sonntag von 14:00 Uhr
bis 20:00 Uhr des 1. Adventswochenendes im jeweiligen Jahr. Die Marktöffnungszeiten
sind im Interesse aller Aussteller und Besucher verbindlich einzuhalten.
- Aufbau / Abbau / Parken:
- Zeiten: Die Aufbauzeiten sind mit dem Veranstalter zu vereinbaren. Am Samstag
jeweils kann – nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter! – bereits ab
20:00 Uhr abgebaut werden.
- Zustand: Kein Stand darf vor 20:00 Uhr ganz oder teilweise geräumt werden. Jeder
Aussteller verpflichtet sich, den Stand so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
- Anlieferung erfolgt über die Hofzufahrt, in der Reihenfolge des Eintreffens.
Die Hofzufahrt ist während der Marktzeiten freizuhalten!
Parkplätze stehen entlang der Dorfstraßen zur Verfügung, unter Berücksichtigung der
Ein- und Zufahrtsregelung!
- Standausstattungen, die höher als 1,20m sind (und damit die freie Sicht durch die
Ausstellungsscheune beeinträchtigen) dürfen im Interesse aller Aussteller nur an der
Wand angebracht werden.
- Standinformationen:
- Die Standgebühr beträgt € 20,- pro Tag und laufenden Meter!.
- Die Standgröße und die benötigte Ausstattung werden mit Vertragsabschluss
festgelegt.
- Jeder Aussteller hat die Auflage, an seinem Platz Name und Anschrift deutlich sichtbar
anzubringen.
- Die Dekoration des Standes sollte sich in das Gesamtbild einfügen.
- Von jeglicher Musikbeschallung ist abzusehen – Musik wird ausschließlich vom
Veranstalter abgespielt bzw. beauftragt.
- Die allgemeine Beleuchtung ist in der Platzmiete enthalten. Anschlüsse für Strom
werden gestellt und können kostenfrei genutzt werden. Die Benutzung von
Verlängerungskabel und Starkstrom ist mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
- Reinigung: Der Aussteller ist verpflichtet seinen Abfall mitzunehmen. Darüber hinaus
sind die Gastronomiestände dazu verpflichtet, die als Essbereich zur Verfügung
gestellten Plätze regelmäßig aufzuräumen und zu säubern.
- Sicherheit:
- Jegliches offene Feuer (auch Rauchen, Räucherware) ist untersagt.
- Unfallverhütung: Der Aussteller ist verpflichtet, bei der Aufstellung und dem Betrieb
von Maschinen und Geräten die einschlägigen Vorschriften über Arbeitsschutz und
Unfallverhütung sowie die gesetzlichen Vorschriften über technische Arbeitsmittel
zu beachten.
- Nach Veranstaltungsende wird das Gebäude verschlossen.
- Hausrecht: Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht
aus.
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen seitens der Aussteller führen zum Ausschluss
von Haftung für Schäden durch den Veranstalter.
- Versicherung und Haftung: Der Veranstalter hat eine Veranstaltungshaftpflicht-
versicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren für diese Veranstaltung
abgeschlossen. Höhere Gewalt schließt Haftpflicht aus. Der Veranstalter übernimmt keine
Haftung für Schäden am Ausstellerstand, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die
Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder Ausstellungsgegenstände
entstehen. Es muss daher eine ausreichende Haftpflicht für solche Unfälle bestehen.
Den Ausstellern wird darüber hinaus empfohlen, ihr Ausstellungsgut auf eigene Rechnung
zu versichern.
- Zahlungsbedingungen: Die Standgebühr ist bis 4 Wochen vor Marktbeginn an den
Veranstalter zu entrichten (Ingrid Hutflötz-Zikeli, Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG,
Vilgertshofen, BLZ 701 695 41, Kto. 2539756). Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten,
hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Standplatz durchzugeben. Die Zahlungspflicht
wird dadurch nicht aufgehoben.
- Vertragsabschluss: Der Aussteller erkennt durch seine verbindliche Anmeldung und
die Bezahlung der Standgebühr die Teilnahmebedingungen in allen Punkten an und
verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Anordnungen zu beachten.
Gerichtsstand ist Landsberg/Lech.
Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Weihnachtsmarkt 2009 mit Ihnen!
Ihre Familie Zikeli