Sommermarkt 2010 im Kultur-Stadl
… in Stadl-Vilgertshofen bei Landsberg

Teilnahmebedingungen für den
Sommermarkt (SOMMERNACHTSTRAUM) Stadl 2010

  1. Teilnahmebedingungen: Am Sommermarkt Stadl (Sommernachtstraum) in der
    Raiffeisenstr. 2+4 in 86946 Stadl, Gemeinde Vilgertshofen, kann jeder künstlerisch,
    handwerklich, gewerblich oder kunstgewerblich Tätige ausstellen, der explizit vom
    Veranstalter, Familie Zikeli (Verantwortliche: Ingrid Hutflötz-Zikeli), und ausschließlich nach
    dessen Gutdünken zur Teilnahme akzeptiert oder eingeladen wird.
  2. Anmeldung: Die Anmeldung ist verbindlich und kann nach verbindlicher mündlicher
    Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht zurückgezogen werden. Bei Nichtaufbau des
    Standes entsteht für den Veranstalter keine Verpflichtung zur Rückzahlung der
    Standgebühr. Der zugewiesene Stand ist nicht übertragbar.
  3. Marktöffnungszeiten: Samstag, und Sonntag, von jeweils 14.00 bis 19.00 Uhr. Die
    Marktöffnungszeiten sind im Interesse aller Aussteller und Besucher verbindlich
    einzuhalten.
  4. Aufbau / Abbau / Parken:
    1. Zeiten: Die Aufbauzeiten sind mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
    2. Zustand: Kein Stand darf vor 19.00 Uhr ganz oder teilweise geräumt werden.
      Am Samstag kann - mit vorhergehender und ausdrücklicher Genehmigung des
      Veranstalters – bereits ab 18.00 Uhr verstaut bzw. abgebaut werden, da um
      19.00 Uhr Einlass fürs Konzert
      ist. Jeder Aussteller verpflichtet sich, den Stand
      so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
    3. Anlieferung erfolgt über die Hofzufahrt, in der Reihenfolge des Eintreffens. Die
      Hofzufahrt ist während der Marktzeiten freizuhalten! Parkplätze stehen entlang der
      Dorfstraßen zur Verfügung, unter Berücksichtigung der Ein- und Zufahrtsregelung!
    4. Standausstattungen, die höher als 1,20m sind (und damit die freie Sicht durch die
      Ausstellungsscheune beeinträchtigen) dürfen im Interesse aller Aussteller nur an der
      Wand angebracht werden.
  5. Standinformationen:
    1. Der Grundpreis beläuft sich einmalig auf pauschal € 40,- für beide Tage.
    2. Die Standgröße und die benötigte Ausstattung werden mit Vertragsabschluss festgelegt.
    3. Jeder Aussteller hat die Auflage, an seinem Platz Name und Anschrift deutlich sichtbar anzubringen.
    4. Die Dekoration des Standes sollte sich in das Gesamtbild einfügen.
    5. Die allgemeine Beleuchtung ist in der Platzmiete enthalten. Anschlüsse für Strom
      werden gestellt und können kostenfrei genutzt werden. Die Benutzung von
      Verlängerungskabel und Starkstrom ist mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
    6. Die allgemeine Beleuchtung ist in der Platzmiete enthalten. Anschlüsse für Strom
      werden gestellt und können kostenfrei genutzt werden. Die Benutzung von
      Verlängerungskabel und Starkstrom ist mit dem Veranstalter zu vereinbaren.
    7. Reinigung: Der Aussteller ist verpflichtet seinen Abfall mitzunehmen. Darüber hinaus
      sind die Gastronomiestände dazu verpflichtet, die als Essbereich zur Verfügung
      gestellten Plätze regelmäßig aufzuräumen und zu säubern.
  6. Sicherheit:
    1. Jegliches offene Feuer (auch Rauchen, Räucherware) ist untersagt.
    2. Unfallverhütung: Der Aussteller ist verpflichtet, bei der Aufstellung und dem Betrieb
      von Maschinen und Geräten die einschlägigen Vorschriften über Arbeitsschutz und
      Unfallverhütung sowie die gesetzlichen Vorschriften über technische Arbeitsmittel
      zu beachten.
    3. Nach Marktende am Samstag soll die Ware gesichert werden, da ein Konzert auf dem Platz stattfindet!
  7. Hausrecht: Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht
    aus.
    Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen seitens der Aussteller führen zum Ausschluss
    von Haftung für Schäden durch den Veranstalter.
  8. Versicherung und Haftung: Der Veranstalter hat eine Veranstaltungshaftpflicht-
    versicherung gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren für diese Veranstaltung
    abgeschlossen. Höhere Gewalt schließt Haftpflicht aus. Der Veranstalter übernimmt keine
    Haftung für Schäden am Ausstellerstand, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die
    Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder Ausstellungsgegenstände
    entstehen. Es muss daher eine ausreichende Haftpflicht für solche Unfälle bestehen. Den
    Ausstellern wird darüber hinaus empfohlen, ihr Ausstellungsgut auf eigene Rechnung zu
    versichern.
  9. Zahlungsbedingungen: Die Standgebühr Die Standgebühr ist bis an den Veranstalter zu
    entrichten (Empfänger: Ingrid Hutflötz-Zikeli, Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG,
    Vilgertshofen, BLZ 70169541, Kto.nr. 2539756).
  10. Vertragsabschluss: Der Aussteller erkennt durch seine verbindliche Anmeldung und die
    Bezahlung der Standgebühr die Teilnahmebedingungen in allen Punkten an und
    verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Anordnungen zu beachten.
    Gerichtsstand ist Landsberg/Lech.

Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen Sommermarkt mit Ihnen!

Ihre Familie Zikeli